Ratgeber Schadstoffbeseitigung
Unsichtbar und doch gefährlich
Asbest wurde jahrzehntelang verbaut und steckt in vielen älteren Häusern. Wir zeigen, woran Sie belastete Materialien erahnen und wie Sie sich im Verdachtsfall richtig verhalten.
Wo Asbest in älteren Gebäuden steckt
Asbest galt lange als Wunderfaser, weil er hitzebeständig, stabil und günstig war. Entsprechend breit wurde er eingesetzt, bis sein Verbot dem ein Ende setzte. In Gebäuden aus der Zeit davor findet er sich an vielen Stellen, oft gut versteckt. Typisch sind Dach- und Fassadenplatten, Bodenbeläge und deren Kleber, Dichtungen sowie Spachtel- und Putzmassen. Auch in Rohrisolierungen und hinter Heizkörpern kann er vorkommen.
Problematisch ist, dass sich belastete Materialien mit bloßem Auge kaum von harmlosen unterscheiden lassen. Eine graue Faserzementplatte sieht einer unbelasteten sehr ähnlich. Deshalb gilt das Baujahr als wichtigster erster Hinweis. Stammt ein Gebäude aus der Zeit vor dem Verbot, sollte bei Umbau oder Abriss grundsätzlich mit asbesthaltigen Materialien gerechnet werden, bis das Gegenteil erwiesen ist.

- Dach- und Fassadenplatten
- Bodenbeläge und Kleber
- Rohr- und Brandschutzisolierungen
- Spachtel- und Putzmassen
Fest und schwach gebunden
Man unterscheidet fest gebundene und schwach gebundene Materialien. In fest gebundener Form sind die Fasern in einem Trägermaterial eingebunden und werden nur bei Bearbeitung frei. Schwach gebundene Materialien wie manche Dämmungen geben Fasern schon bei leichter Erschütterung ab und gelten als besonders kritisch.
Typische Fundorte
Neben Dach und Fassade lohnt ein genauer Blick auf alte Bodenbeläge, Fliesenkleber, Fensterkitt und Brandschutzverkleidungen. Gerade bei Umbauten in solchen Bereichen ist Vorsicht geboten.
Was Sie bei Verdacht tun und lassen sollten
Der wichtigste Grundsatz lautet, verdächtige Materialien nicht selbst zu bearbeiten. Bohren, Schleifen, Brechen oder Sägen setzt Fasern frei, die sich in der Luft verteilen und eingeatmet werden können. Solange ein asbesthaltiges Bauteil unbeschädigt und fest gebunden ist, geht von ihm in der Regel keine akute Gefahr aus. Erst die mechanische Bearbeitung macht es zum Risiko.
Besteht ein Verdacht, sollte die Gewissheit über eine fachgerechte Untersuchung der Materialien hergestellt werden. Nur so lässt sich sicher sagen, ob und in welcher Form Asbest vorhanden ist. Auf eigene Faust zu entfernen ist der falsche Weg, denn der Umgang mit asbesthaltigen Stoffen ist streng geregelt und erfordert Schutzmaßnahmen, über die Privatpersonen nicht verfügen.
Auch der Zeitpunkt spielt eine Rolle. Solange Sie nichts an den verdächtigen Bauteilen verändern, besteht meist kein Grund zur Eile. Kritisch wird es, sobald ein Umbau, eine Sanierung oder ein Abriss ansteht, denn dann werden die Materialien bewegt und bearbeitet. Spätestens dann sollte Klarheit über die Belastung herrschen, damit die Arbeiten von vornherein richtig geplant werden können.
Nicht selbst Hand anlegen
Wer verdächtige Platten eigenhändig abreißt, gefährdet sich und andere und verstößt gegen die geltenden Regeln. Belassen Sie das Material unberührt und holen Sie fachkundige Unterstützung, bevor etwas passiert.
Wie die fachgerechte Beseitigung abläuft
Steht fest, dass asbesthaltige Materialien vorhanden sind, übernimmt ein Fachbetrieb die Entfernung. Der Umgang richtet sich nach den technischen Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere der TRGS 519. Diese schreiben vor, wie der Arbeitsbereich abzuschotten ist, welche Schutzausrüstung getragen wird und wie das Material verpackt und entsorgt werden muss. Bei bestimmten Arbeiten ist zudem eine Anzeige erforderlich.
Nach dem Ausbau wird der Bereich gründlich feingereinigt, und der Erfolg der Maßnahme wird bei anzeigepflichtigen Arbeiten kontrolliert, bevor die Freigabe erfolgt. Das ausgebaute Material wird staubdicht verpackt, gekennzeichnet und der zugelassenen Entsorgung zugeführt. Über den gesamten Weg werden Nachweise geführt, sodass der ordnungsgemäße Verbleib belegt ist.
Abschottung und Freigabe
Bei kritischen Arbeiten wird ein abgeschotteter Bereich mit Unterdruck eingerichtet, damit keine Fasern nach außen gelangen. Erst nach einer erfolgreichen Kontrolle wird der Bereich wieder freigegeben und kann genutzt werden. Dieser kontrollierte Abschluss gibt Ihnen die Sicherheit, dass keine Belastung zurückbleibt und die Räume bedenkenlos weitergenutzt werden können.
Häufige Fragen
Kann ich Asbest mit bloßem Auge erkennen?
In der Regel nicht, belastete Materialien sehen harmlosen oft täuschend ähnlich. Sicherheit bringt nur eine fachgerechte Untersuchung der verdächtigen Stoffe. Das Baujahr vor dem Verbot ist der wichtigste erste Hinweis.
Ist Asbest im Haus immer gefährlich?
Solange fest gebundene Materialien unbeschädigt sind, geht meist keine akute Gefahr aus. Kritisch wird es bei Beschädigung oder Bearbeitung, weil dann Fasern frei werden. Schwach gebundene Materialien sind generell riskanter.
Darf ich asbesthaltige Platten selbst entfernen?
Davon ist dringend abzuraten, und viele Arbeiten sind ohne Fachkunde auch nicht zulässig. Der Umgang erfordert Schutzmaßnahmen und erfolgt nach strengen Regeln. Überlassen Sie die Entfernung einem Fachbetrieb.
Was regelt die TRGS 519?
Die technische Regel legt fest, wie bei Asbestarbeiten vorzugehen ist, von der Abschottung des Bereichs über die Schutzausrüstung bis zur Entsorgung. Sie ist die maßgebliche Grundlage für die fachgerechte Sanierung.
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