Rückbau und Schadstoffbeseitigung aus einer Hand
Ob altes Wohnhaus, Industriehalle oder umfangreiche Sanierung. In Neuenkirchen übernehmen wir Rückbau, Entkernung und Schadstoffbeseitigung sicher, sorgfältig und mit modernster Technik. Sie erhalten alle Leistungen von einem erfahrenen Fachbetrieb.
- Asbest, PCB und PAK
- Entkernung und Demontage
- Beratung bis Entsorgung
Abbruch in Neuenkirchen – sicher geplant und sauber ausgeführt
Jedes Projekt erfordert sorgfältige Planung und präzises Arbeiten. Unser Team nimmt sich die Zeit, Ihre Anforderungen in Neuenkirchen genau zu verstehen, und setzt moderne Maschinen ein, die zügig und nach höchsten Sicherheitsstandards arbeiten. Sie wissen dabei jederzeit, wie weit Ihr Projekt ist.
Ob kleinerer Rückbau oder komplexes Vorhaben, wir begleiten Sie auf Wunsch durch den gesamten Prozess. Von der Beratung über die Planung bis zur fachgerechten Entsorgung und Nachsorge haben Sie in Neuenkirchen einen festen Ansprechpartner.




Beim Rückbau älterer Gebäude spielt die Schadstoffbeseitigung eine entscheidende Rolle. Oft sind Bauteile mit Asbest, PCB oder PAK belastet. Wir entfernen diese Stoffe gesetzeskonform und umweltschonend, damit für Sie, Ihre Familie oder Ihre Mitarbeiter in Neuenkirchen keine gesundheitlichen Risiken entstehen. Dabei legen wir Wert auf Verfahren, die nicht nur gesetzeskonform, sondern auch nachhaltig sind.
SAR Große ist ein vom Inhaber geführtes, mittelständisches Unternehmen aus Schwerin. Unsere Mitarbeiter sind Spezialisten mit branchentypischen Qualifikationen und arbeiten mit moderner Demontagetechnik. Bauherren und Betriebe aus Neuenkirchen erhalten Beratung, Rückbau und Entsorgung aus einer Hand. So bleibt Ihr Projekt übersichtlich und in den besten Händen.
Ihr Vorhaben in Neuenkirchen unverbindlich anfragen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Formular. Wir melden uns zeitnah, klären die ersten Fragen und vereinbaren bei Bedarf einen Termin zur Begehung in Neuenkirchen. Gern beraten wir Sie vorab zu Ablauf, Zeitrahmen und Entsorgung.
- Telefon0385 7733788
- E-Mailinfo@sar-grosse.de
Gebäudeabbruch und Schadstoffbeseitigung · Neuenkirchen · Landkreis Vorpommern-Rügen
Abbruch in Neuenkirchen – alle Leistungen im Detail
Entkernung als Vorbereitung für Sanierung, Umbau oder Komplettabbruch
Bei der Entkernung bleiben tragende Wände und Decken stehen, während Innenausbau, Bodenbeläge, Leitungen und Einbauten entfernt werden. Das schafft eine klare Ausgangslage für eine Sanierung oder einen späteren Komplettabbruch. Vor Beginn der Entkernungsarbeiten wird festgelegt, welche Bauteile erhalten bleiben und in welcher Reihenfolge die Räume bearbeitet werden. Steht in Neuenkirchen ein Umbau an, lässt sich auch die vorherige Entrümpelung des Gebäudes in diesen Ablauf einbinden.
Abbruch in Neuenkirchen Schritt für Schritt vom Dach bis zum Fundament
Ein maschineller Abbruch in Neuenkirchen arbeitet sich von oben nach unten durch das Gebäude. Zuerst werden Dach und obere Geschosse abgetragen, danach folgen Wände, Decken und zuletzt Bodenplatte und Fundamente. Staub wird dabei mit Wasser gebunden, damit Nachbarn und Straße möglichst wenig abbekommen. Nach dem Abtransport bleibt ein geräumtes Grundstück zurück, das für die nächste Nutzung bereitsteht.
Asbestsanierung bei Faserzementplatten auf Dächern und an Fassaden
Eine Asbestsanierung betrifft häufig Wellplatten und Fassadentafeln aus Faserzement, die bis Anfang der Neunzigerjahre verbaut wurden. Die Platten werden möglichst unzerstört abgenommen, damit keine Fasern freigesetzt werden. Danach kommen sie gekennzeichnet in zugelassene Behältnisse. Die Entsorgung erfolgt über dafür vorgesehene Annahmestellen mit Nachweis. Für Arbeiten auf dem Dach werden zusätzlich Absturzsicherungen und Laufstege eingerichtet.
Schadstoffbeseitigung mit getrennter Sammlung und Entsorgungsnachweis
Für eine Schadstoffbeseitigung zählt neben dem Ausbau vor allem der richtige Entsorgungsweg. Jede Abfallart erhält ihren Abfallschlüssel und wird getrennt gesammelt. Gefährliche Abfälle werden nur an zugelassene Anlagen übergeben, die Nachweise gehen an den Bauherrn. Damit ist nachvollziehbar, wohin jedes belastete Bauteil gebracht wurde. Diese Nachweise gehören zu den Unterlagen, die nach Abschluss übergeben werden.
Teilrückbau in Neuenkirchen für Umbau, Verkleinerung und neue Nutzung
Ein Teilrückbau in Neuenkirchen kommt infrage, wenn ein Gebäude verkleinert oder umgebaut werden soll. Abgetragen werden etwa ein Obergeschoss, ein Wintergarten oder ein Seitenflügel. Die verbleibende Bausubstanz wird vor Beginn gesichert und nach Abschluss wieder dicht geschlossen. So lässt sich der Bestand weiter nutzen, ohne ihn komplett abzureißen. Für Statik und Anschlüsse liegt vorher die Freigabe des Planers vor.
Rückbauarbeiten mit statischen Sicherungen und Abfangungen im Bestand
Rückbauarbeiten an tragenden Bauteilen erfordern statische Sicherungen und Abfangungen, sobald Wände oder Decken verändert oder entfernt werden. Diese nehmen die Lasten auf, bis neue Bauteile eingebaut sind oder der Rückbau abgeschlossen ist. Grundlage dafür sind die Angaben des Tragwerksplaners. Zusätzlich werden Absperrungen und Schutzwände eingerichtet, damit Nachbarn, Passanten und angrenzende Gebäude während der Arbeiten geschützt bleiben.
Demontage von Silos, Behältern und landwirtschaftlichen Anlagen
Zur Demontage in der Landwirtschaft gehören Silos, Futterbehälter, Melk- und Lüftungsanlagen. Viele dieser Anlagen bestehen aus Stahl oder Edelstahl und lassen sich gut verwerten. Vor dem Zerlegen werden Restinhalte entfernt und die Standsicherheit geprüft. Danach werden die Teile transportgerecht zerkleinert und abgefahren. Betonfundamente und Bodenplatten der Anlagen werden auf Wunsch mit entfernt.
Brandschadensanierung bei Wohnhäusern, Scheunen und Gewerbebauten
Eine Brandschadensanierung unterscheidet sich je nach Gebäudeart deutlich. Bei Wohnhäusern stehen oft Innenausbau und Dachstuhl im Mittelpunkt, bei Scheunen ganze Holzkonstruktionen. In Gewerbebauten kommen häufig verbrannte Maschinen und Lagerbestände hinzu. Für jeden Fall wird ein eigener Ablauf aus Sicherung, Rückbau und Entsorgung festgelegt. Auch die Frage, welche Teile des Gebäudes erhalten bleiben, hängt von dieser Einordnung ab.
Häufige Fragen zu Abriss, Rückbau und Schadstoffbeseitigung
Können Fundamente und Bodenplatten beim Abbruch mit entfernt werden? Ja, auf Wunsch wird alles bis zur vereinbarten Tiefe aus dem Boden geholt. Was im Erdreich verbleiben darf, legt der Bauherr vorher fest.
Bleibt der übrige Gebäudeteil beim Teilrückbau nutzbar? Meist ja, sofern Durchgänge gesichert und Staubschutzwände gestellt werden. Welche Bereiche zeitweise gesperrt werden müssen, wird vorab festgelegt.
Wohin kommt asbesthaltiges Material nach dem Ausbau? Staubdicht verpackt geht es zu dafür zugelassenen Deponien oder Annahmestellen. Über die Entsorgung wird ein Nachweis geführt.
Übernimmt SAR Große auch die Entrümpelung vor dem Abriss? Ja, die Entrümpelung kann direkt mit beauftragt werden. Hausrat, Möbel und Einbauten verschwinden dann aus dem Gebäude, bevor Entkernung und Rückbau beginnen.
Quelle der Einwohnerzahl ist das Gemeindeverzeichnis der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Stand 31.12.2025.
Die Lage des Grundstücks prägt die Abbrucharbeiten in Neuenkirchen von Anfang an. Bei Gebäuden in enger Ortslage geht es vor allem um Containerstellplätze und die An- und Abfahrt der Lkw. Auf Hofstellen oder größeren Grundstücken zählen eher die Wege für Bagger und Kipper. Diese Punkte werden bei der Begehung geklärt und fließen direkt in Angebot und Zeitplan ein.
